Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Lage wird immer prekärer, die Zahl der infizierten Menschen mit Covid 19 steigt stetig.

Um eine schnelle Ausbreitung einzudämmen hat selbst Angela Merkel die Bevölkerung aufgefordert, weitestgehend auf soziale Kontakte zu verzichten.

Dementsprechend werden wir Montag, 16.03.20 die Zeit in der Schule nutzen, um alles Organisatorische mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass lediglich von der 2.-6. Stunde „Unterricht“ sein wird. Sobald alle organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Klasse getroffen sind, werden Ihre Kinder aus der Schule entlassen (Primarstufe: Die Kinder können am Ende der 6. Stunde abgeholt werden).

Im Schreiben des Ministeriums steht, dass es bestimmten Personengruppen ermöglicht werden muss, arbeiten gehen zu können. Sofern Sie einer der Personengruppen angehören und BEIDE Elternteile nachweislich arbeiten gehen müssen, dürfen Sie Ihr Kind für die Notfallbetreuung anmelden.

„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.

Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kita-Kinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.“

Über die konkrete Organisation werden Sie noch informiert werden. Bitte melden Sie ggf. Ihre Kinder dafür an.

Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern und stellen die ernste Lage dar. Um insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen und alte Menschen zu schützen, müssen wir die Ausdehnung möglichst lange hinauszögern. Die Schülerinnen und Schüler mögen sich bitte nicht privat treffen und sollen ebenfalls weitestgehend auf soziale Kontakte verzichten!

Bitte beachten Sie das aktuelle Schreiben aus dem Ministerium vom 14.03.20, in der es um anstehende Prüfungen geht.

Inzwischen ist ein FAQ-Bereich auf der KM-Seite eingerichtet.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Verständnis und die wertvolle Zusammenarbeit bedanken. Auch diese Herausforderung werden wir gemeinsam meistern.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie für die nächsten Wochen alles Gute – vor allem Gesundheit.

Bitte verfolgen Sie aktuelle Nachrichten auf unserer Homepage.

Anja Rauh

Stellvertretende Schulleiterin

2020_03_14_MD_Schreiben_Handlungshinweise_fuer_Schulen