Liebe Schulgemeinschaft,
aus aktuellem Anlass möchte ich gerne darüber informieren, wie wir mit an unserer Schule auftretenden Corona-Fällen umgehen:
- Das Gesundheitsamt verfügt automatisch eine vierzehntägige Quarantäne (ab letztem Kontakt mit der positiv getesteten Person) für alle Schüler/innen aus der direkt betroffenen Klasse. Diese 14 Tage sind auch dann einzuhalten, wenn schon vorher ein negatives Testergebnis vorliegt. Über diese Vorschrift – wohl gedacht zum Ausschluss eines Restrisikos im Falle falsch-negativer Tests – kann sich auch das Gesundheitsamt nicht hinwegsetzen.
- Darüber hinaus wird geprüft, zu wem die infizierte Person sonst „engeren Kontakt“ hatte. Das Gesundheitsamt definiert „engeren Kontakt“ als mindestens fünfzehnminütige Begegnung, während welcher der Abstand zwischen zwei Personen unter 1,5 m lag, mindestens eine der beiden Personen den Mund-Nasen-Schutz nicht oder nicht ordnungsgemäß trug. Dabei können sich die 15 Minuten auch aus mehreren kürzeren Begegnungen aufaddieren. Personen, auf welche diese Definition zutrifft, werden als Kontaktpersonen erster Kategorie (KP1) eingestuft und müssen in Quarantäne.
- Lehrkräfte, die in der Klasse der positiv getesteten Person Unterricht hatten, werden i. Ggs. zu Schüler/innen nicht automatisch als KP1 eingestuft, da sie in aller Regel wesentlich weniger Zeit mit der Klasse verbracht hat als die Schüler/innen. Hier wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt im Einzelfall entschieden.
- Schüler/innen, die in gemischten Lerngruppen Kontakt mit der positiv getesteten Person hatten, werden in der Regel ebenfalls alle als KP1 eingestuft. Nur wenn klar nachvollzogen werden kann, wer definitiv keinen engeren Kontakt hatte, müssen die Betroffenen nicht in Quarantäne. Schließlich ist auch hier die gemeinsam verbrachte Zeit deutlich kürzer als im gesamten Klassenverband.
- Besteht bei nicht als KP1 eingestuften Personen Unsicherheit, werden diese im Einvernehmen mit der Schulleitung nach Hause geschickt. Diese dürfen dann aber nach Erhalt eines negativen Testergebnisses umgehend wieder in die Schule.
- Die Schulleitung weist alle nicht als KP1 eingestuften Personen an, die „nicht-engeren Kontakt“ mit der positiv getesteten Person hatten, aber dennoch weiter zur Schule gehen, zwei Wochen lang besonders vorsichtig zu sein (Maske auch im Unterricht, konsequentes Abstand halten, etc.).
- Der Name der positiv getesteten Person wird diskret behandelt, öffentlich wird lediglich von „einem Fall in Jahrgangsstufe X“ oder „in Klasse X“ gesprochen.
- Die Schule erhält vom Gesundheitsamt zwei auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Formulare zur Information der Erziehungsberechtigten. Eines zur Information der Kontaktpersonen erster Kategorie, die kurz danach auch den offiziellen Quarantänebescheid mit detaillierten Anweisungen direkt vom Gesundheitsamt erhalten, ein weiteres zur Information aller anderen, nicht direkt Betroffenen über den konkreten Fall. Das zweite Formular erhalten die Eltern aller Schüler/innen der IGH, zumindest ab Klasse 5.
- Die Schule informiert die Stadt Heidelberg und das Regierungspräsidium über den Corona-Fall.
- Für Schüler/innen, die zu Hause bleiben müssen, wird umgehend das Fernlernen organisiert. Für jede Klasse existiert auf unserer Lernplattform Moodle eine Übersichtsseite mit Sektionen zu allen Fächern, von der aus die Schüler/innen zu allen Fernlern-Angeboten gelangen können. Möglich sind auch Videokonferenzen über jitsi oder das Zuschalten einzelner Schüler/innen zum Unterricht.
- Die im Fernlernen erbrachten Leistungen dürfen ab diesem Schuljahr in die Benotung eingehen.
Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Umgang mit Corona-Fällen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter
Dr. Roland Maier